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Rechtsberatung
Mergers & Acquisitions
(Unternehmenskäufe und –verkäufe)
In der Betreuung von Transaktionen im Bereich mittelständischer Unternehmen
besitzt unsere Kanzlei umfangreiche Erfahrungen. Insbesondere im Bereich
Mergers & Acquisitions geht dabei die Beratung über die Einbeziehung
der rein rechtlichen Aufgabenstellung hinaus. Von strategischen Überlegungen
betreffend die Akquisition oder Veräußerung, die Due Diligence
Prüfung, die verantwortliche Verhandlungsführung bis hin zur
vertraglichen Umsetzung begleiten wir sämtliche Transaktionen unter
dem Blickwinkel anwaltlichen Projektmanagements.
Esther Schönewald,
Rechtsanwältin
Dr. Arvid Siebert, Rechtsanwalt
Eckhard Strohkirch, Rechtsanwalt
Ronald Haupt, Steuerberater
Dr. Josef Sommer, Steuerberater
Michael Carl, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
Katrin Hundeshagen,
Rechtsanwältin
Dr. Alexander Hardt,
Rechtsanwältin
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Unternehmensnachfolge
Familiengesellschaften und inhabergeführte Unternehmen bringen zunehmend
komplizierte und vielschichtige Nachfolge- und Managementprobleme mit
sich. Die Gründergeneration zahlreicher erfolgreich gewachsener Nachkriegsunternehmen
zieht sich zurück, und es müssen neue Führungsmodelle gefunden
werden. Auch in diesem Bereich verfügen wir über langjährige
und vielfältige Erfahrungen, die Ihnen bei der Bewältigung der
wirtschaftlichen und rechtlichen Fragen zugute kommen.
Ronald Haupt, Steuerberater
Hermann Ströver, Rechtsanwalt
Michael Carl, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
Esther Schönewald, Rechtsanwältin
Dr.
Arvid Siebert, Rechtsanwalt
Dr. Holger Sudbrink, Rechtsanwalt
Dr.
Alexander Hardt, Rechtsanwalt
Eckhard Strohkirch, Rechtsanwalt
Dr.
Josef Sommer, Steuerberater
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Handelsrecht
Kaufleute und Handelsgesellschaften vertreten wir sowohl beratend, als
auch vor Gericht. Auch in diesem Feld besitzen wir umfassende Kompetenz
sowie große Erfahrung mit nahezu allen Vertragstypen des Handelsrechts,
einschließlich Exportverträgen. Auch für das Vertragshändler-
und Handelsvertreterrecht finden Sie in uns einen versierten Partner.
Eine besondere Rolle spielt die handelsrechtliche Beratung und Betreuung
im Zusammenspiel mit unserem anderen fachlichen Schwerpunkt, dem Gesellschafts-
und Steuerrecht.
Dr.
Alexander Hardt, Rechtsanwalt
Eckhard
Strohkirch, Rechtsanwalt
Hermann
Ströver, Rechtsanwalt
Katrin Hundeshagen,
Rechtsanwältin
Esther Schönewald,
Rechtsanwältin Dr.
Arvid Siebert, Rechtsanwalt
Dr.
Holger Sudbrink, Rechtsanwalt
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Familienrecht
Das Familienrecht im Sinne des bürgerlichen Rechts ist der Inbegriff
aller Vorschriften, welche die Rechtsverhältnisse der durch Ehe
und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt. Anders
als in
den übrigen Teilen des Privatrechts enthält das Familienrecht
zumeist zwingendes Recht. Vertragsfreiheit besteht nur, soweit dies
gesetzlich
ausdrücklich anerkannt ist. Hinsichtlich aller Rechtsbeziehungen
in diesem Bereich betreuen wir Sie umfassend gerichtlich und außergerichtlich.
Dabei berücksichtigen wir auch steuerliche Aspekte und unternehmerische
Interessen, indem wir unsere Möglichkeiten im Gesellschafts-
und Steuerrecht für Sie nutzen. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit
liegt im Führen von Scheidungs- und Scheidungsfolgeverfahren.
Dr.
Holger Sudbrink, Rechtsanwalt
Gisela
Seidemann, Rechtsanwältin
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Erbrecht
Im Bereich des Erbrechts kann die Sozietät auf eine langjährige
Erfahrung zurückblicken. Die steuerliche Qualifikation unserer Rechtsanwälte
und Steuerberater kommt Ihnen auch bei der Gestaltung von Testamenten
und Erbverträgen zugute. Wir konzipieren Verträge zur vorweggenommenen
Erbfolge und bearbeiten Fragen der Unternehmensnachfolge. Dabei legen
wir Wert auf einen Interessenausgleich aller Beteiligten. Selbstverständlich
übernehmen wir auch Ihre Vertretung in erbrechtlichen Gerichtsverfahren.
Auf diese Weise helfen wir bei der Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen,
der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften usw.
Esther Schönewald, Rechtsanwältin
Dr. Holger Sudbrink, Rechtsanwalt
Eckhard Strohkirch, Rechtsanwalt
Hermann Ströver, Rechtsanwalt
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Arbeitsrecht
Die Beratung im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht schließt
auch die entscheidenden Aspekte des Sozial- und Steuerrechts mit ein.
Hier ist der gesellschaftsrechtliche Kontext, in dem sich die rechtliche
Beratung durch unsere Kanzlei bewegt, von großem Nutzen. Denn die
zunehmenden gesetzgeberischen Aktivitäten im Arbeits-, Sozial- und
Steuerrecht haben den Beratungsbedarf mittelständischer Unternehmen
deutlich erhöht. Hinzu kommt die Fortentwicklung des Europarechts
und der diesbezüglichen Rechtsprechung. Selbstverständlich vertreten
wir Ihre Interessen vor allen deutschen Arbeitsgerichten und in Einigungsstellen.
Katrin Hundeshagen, Rechtsanwältin
Dr. Holger Sudbrink, Rechtsanwalt
Dr. Alexander Hardt, Rechtsanwalt
Eckhard Strohkirch, Rechtsanwalt
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Transportrecht
Seit vielen Jahren gehören Transportunternehmen zu unserer Klientel.
Die Beratung durch Kessler & Partner erstreckt sich in diesem Bereich
von rein transportrechtlichen Fragen zur Vertragsabwicklung unter Berücksichtigung
der nationalen und internationalen Spezialvorschriften bis hin zu den
Schnittstellen des Haftungs- und Schadensrechts. Auch hier sind wir traditionell
bei Prozessvertretungen stark präsent.
Dr.
Alexander Hardt, Rechtsanwalt
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Wettbewerbsrecht
Hier sind wir sowohl im Gerichtsverfahren wie auch beratend im Recht des
unlauteren Wettbewerbs für unsere Mandanten tätig.
Dr.
Alexander Hardt, Rechtsanwalt
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Markenrecht
Unternehmen, Waren und Dienstleistungen tragen Namen oder Kennzeichen
als das entscheidende Identifikations- und Marketinginstrument. Dem Inhaber
geben sie Ausschließlichkeitsrechte, die nach dem Markengesetz geschützt
werden. Kessler & Partner betreibt für seine Mandanten sowohl
das Eintragungsverfahren vor dem Deutschen Marken- und Patentamt, als
auch die Durchsetzung von Markenschutzrechten gegenüber Dritten.
Dr.
Alexander Hardt, Rechtsanwalt
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Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht
Auch im Bereich des Mietrechts ist unsere Sozietät tätig. Neben
der speziellen Gestaltung von Mietverträgen liegt der Schwerpunkt
hier in der gerichtlichen und außergerichtlichen Durchsetzung von
mietrechtlichen Ansprüchen aller Art. Ferner befassen wir uns mit
allen Fragen des Wohnungseigentumsrechtes.
Dr.
Holger Sudbrink, Rechtsanwalt
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Reiserecht
Wir beraten unsere Mandanten hinsichtlich aller Rechtsbeziehungen zwischen
Reiseveranstaltern und Reisenden und führen – wenn nötig
– auch die entsprechende Vertretung vor Gericht durch. Aber auch
die übrigen Rechtsbeziehungen, z.B. zwischen Reiseveranstaltern,
Reedereien und Fluglinien sind Gegenstand der Beratung und gerichtlichen
Vertretung
durch Kessler & Partner. Traditionell sind wir auch für die
Seite der Veranstalter und Reisebüros tätig.
Dr.
Holger Sudbrink, Rechtsanwalt
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Verkehrsrecht
Die verkehrsrechtliche Mandatsübernahme erfolgt für die Abwicklung
von Schadensfällen in haftungsrechtlicher Hinsicht. Dabei übernehmen
wir auch etwaige mit diesen Schadensfällen zusammenhängende
straf- oder bußgeldrechtliche Verfahren regelmäßig mit.
Vor allem unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung von Schadensersatz-
und Schmerzensgeldansprüchen auf gerichtlichem und außergerichtlichem
Wege.
Dr.
Alexander Hardt, Rechtsanwalt
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Notariat
Die Notare unsere Sozietät bearbeiten das gesamte Spektrum notarieller
Tätigkeit. Im Rahmen der Gründung, Umwandlung und Übernahme
von Personen- und Kapitalgesellschaften und bei deren Umstrukturierung
sowie der vertraglichen Vorbereitung und Umsetzung gesellschaftsrechtlicher
Transaktionen gewährleisten wir Ihnen eine umfassende und –
auch aufgrund langjähriger Erfahrung – fachlich kompetente
Betreuung. Aber auch die sonstige notarielle Tätigkeit im Bereich
des allgemeinen Zivilrechts, so insbesondere im Immobilien-, Ehe- und
Erbrecht, decken unsere Notare ab. So werden z.B. Eheverträge, letztwillige
Verfügungen, General- und Vorsorgevollmachten sowie Verträge
zum Erwerb oder zur Veräußerung von Grundstücken und Bauträgermodellen
bearbeitet.
Eckhard Strohkirch, Notar
Dr.
Holger Sudbrink, Notar
Hermann
Ströver, Notar
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Steuerberatung
Buchführung/Jahresabschlüsse
Eine exakte Buchführung ist die wesentliche Grundlage und ein wichtiges
Instrument für die betrieblichen Planungen und das Controlling. Zudem
kommt der Buchführung mit dem hieraus ermittelten Gewinn oder Verlust
erhebliche Bedeutung für Ertrags- und Einkommensbesteuerung –
und damit für die jährliche Steuerbelastung – zu.
Auf der Grundlage des DATEV-Systems richten wir Ihnen eine auf
Sie zugeschnittene Buchführung ein, mit Auswertungen, die Ihnen helfen,
die betrieblichen Kennzahlen zu verstehen und unter Kontrolle zu halten.
Auf Wunsch richten wir gerne Ihre individuelle Kostenrechnung ein.
Die durch das DATEV-System erstellten betriebswirtschaftlichen Auswertungen
bereiten wir nach Ihren Vorstellungen weiter auf, sei es in vergleichenden
Zahlenübersichten oder in Grafiken. Auf einen Blick können Sie
erkennen, wie sich die wichtigsten Kennzahlen entwickelt haben und wo
negativen Entwicklungen entgegen gesteuert werden müsste.
Unsere Jahresabschlüsse mit aussagekräftigen Erläuterungsberichten
werden bereits jetzt auf die Erfordernisse von Basel II ausgerichtet,
damit Sie auch in Zukunft mit Ihrer Bank keine Probleme haben und nach
Einführung von Basel II zu den Unternehmen gehören, die durch
eine zügige Vorlage einer den Vorstellungen Ihrer Bank entsprechend
aufbereiteten Buchführung Finanzierungskosten sparen.
Weiterhin übernehmen wir auch gerne Ihre Lohn- und Gehaltsbuchführung
und entlasten Sie bei allen Formalitäten gegenüber den Lohnsteuer-
und Sozialversicherungsstellen.
Michael Carl, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
Dr.
Josef Sommer, Steuerberater
Ronald
Haupt, Steuerberater
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Erstellen von Steuererklärungen
Das Erstellen von Steuererklärungen ist – entgegen allen Bestrebungen
– in den letzten Jahren immer komplizierter und verwirrender geworden.
Dies drückt sich auch in der gestiegenen Anzahl von Anlagen zu einer
ganz normalen Einkommensteuererklärung aus. Der Informationsbedarf
des Finanzamtes aus einer Einkommensteuererklärung ist enorm. Wir
bemühen uns, Ihre Steuererklärung so zu gestalten, dass der
zuständige Bearbeiter die Zahlen in der Steuererklärung aus
den beigefügten Unterlagen und Anlagen mühelos nachvollziehen
und die Veranlagung ohne weitere Rückfragen zügig durchführen
kann.
Wir helfen Ihnen bei der Erstellung von Steuererklärungen für
- Privatpersonen (z.B. Einkommensteuererklärung)
- Unternehmen (z.B. Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung,
Umsatzsteuererklärung)
- Besondere Sachverhalte (z.B. Schenkung- und Erbschaftsteuererklärungen).
Michael Carl, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
Dr.
Josef Sommer, Steuerberater
Ronald
Haupt, Steuerberater
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Betreuung bei steuerlichen/sozialversicherungsrechtlichen Betriebsprüfungen
Außenprüfungen durch die Finanzbehörden und Sozialversicherungsträger
werden zumeist nicht besonders freudig aufgenommen, bedeuten sie oftmals
doch nicht unerhebliche Mehrarbeiten und Einschränkungen im Betriebsablauf.
Wir unterstützen Sie bei einer optimalen Prüfungsvorbereitung,
halten ständig Kontakt mit dem Prüfungspersonal, bearbeiten
für Sie die Anfragen der Betriebsprüfer, vertreten Ihre Interessen
im Rahmen der Schlussbesprechung, prüfen den Prüfungsbericht
sowie die entsprechenden Bescheide darauf hin, ob die Prüfungsfeststellungen
auch korrekt verarbeitet wurden und führen für Sie bei Nichteinigung
auch das sich anschließende Rechtsbehelfsverfahren. Oberstes Prinzip
für uns ist jedoch, unnötigen Stress bei einer Außenprüfung
im Vorfeld möglichst zu vermeiden, indem durch eine exakte steuerliche
Behandlung der Betriebsprüfer erst keinen Anlass zu Beanstandungen
findet.
Michael Carl, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Dr.
Josef Sommer, Steuerberater
Ronald
Haupt, Steuerberater
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Rechtsbehelfsverfahren/Finanzgerichtsverfahren
Auch die noch so sorgfältige Erstellung einer Steuererklärung
oder eines Jahresabschlusses schließt nicht aus, dass die Finanzbehörden
bei der Steuerfestsetzung von der Steuererklärung abweichen oder
eine andere Rechtsauffassung vertreten. Um dennoch Recht zu erhalten,
muss der Weg über ein außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren
beschritten, gegebenenfalls auch die Finanzgerichtsbarkeit bemüht
werden. Wurde die strittige Steuererklärung durch unser Büro
erstellt, gehört die Prüfung der Steuerbescheide selbstverständlich
mit zu unseren angebotenen Serviceleistungen. Danach entscheiden wir,
ob die Steuerfestsetzung korrekt erfolgt ist bzw. ob ein Rechtsbehelf
Erfolgsaussichten haben würde. Die Zahl der Einsprüche steigt
ständig an, da Eingabefehler, eine flüchtige Sachverhaltsaufklärung
oder steuerliche Beurteilung nach veralteter Rechtslage durch die Finanzbehörden
vermehrt zu einer rechtswidrig zu hohen Steuerfestsetzung führen.
Im Rechtsbehelfsverfahren liefern wir die Begründung, verhandeln
mit den Finanzbehörden, vertreten Sie bei Einigungsverfahren oder
– wenn alles nichts geholfen hat – später auch im Finanzgerichtsverfahren.
Selbst wenn nach den Steuergesetzen scheinbar nichts mehr zu machen ist,
gibt es oftmals noch formelle Wege, die wir für Sie zu beschreiten
versuchen, um doch noch zum Erfolg zu kommen. Auch wenn die Steuererklärung
nicht durch unser Büro erstellt wurde, helfen wir Ihnen gerne bei
Rechtsstreitigkeiten mit den Finanzbehörden. Wir wollen, dass Sie
auch hier das Recht bekommen, das Ihnen zusteht.
Michael Carl, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
Eckhard Strohkirch, Rechtsanwalt
Dr.
Josef Sommer, Steuerberater
Ronald
Haupt, Steuerberater
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Strategische Steuerplanungen
Strategische Steuerplanungen begleiten Sie im betrieblichen Bereich
von der Gründung bis zur Liquidation/zum Verkauf
des Unternehmens. Das Ziel, unterschiedliche Gesellschaftsformen einer
vergleichbar hohen Steuerbelastung zu unterwerfen, ist bislang verfehlt
worden. Der Rechtsformwahl kommt daher eine große Bedeutung
zu und entscheidet ganz wesentlich über Ihre zukünftige Steuerbelastung.
Im Laufe der Zeit können sich die Rahmenbedingungen des Unternehmens
ändern und Anpassungen erfordern. Noch hält das Steuerrecht
eine Anzahl von Möglichkeiten bereit, notwendige Anpassungen im Wege
von Umwandlungen ohne steuerliche Mehrbelastungen durchzuführen.
Wir kennen diese Wege und zeigen sie Ihnen gerne auf. Grundlage für
die strategischen Steuerplanungen sind Steuerbelastungsvergleiche
verschiedener Alternativen. Auch im privaten Bereich sind oftmals
strategische Steuerplanungen erforderlich, insbesondere im Bereich der
familiären Nachfolgeregelungen. Die Erbschaftsteuer wird in
Zukunft immer mehr an Gewicht gewinnen; durch eine geschickte Gestaltung
lassen sich hier oftmals viel mehr Steuern einsparen, als durch das beste
Abschreibungsmodell. Wir entwickeln Ihnen das auf Sie persönlich
zugeschnittene Konzept.
Michael Carl, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
Eckhard Strohkirch, Rechtsanwalt
Dr.
Josef Sommer, Steuerberater
Ronald
Haupt, Steuerberater
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Unternehmens-/Praxisbewertungen
Bei Veräußerungen von Unternehmen und Praxen stellt sich zumeist
die Frage nach deren wahrem Wert. Dabei liegen die Vorstellungen des Veräußerers
und des potentiellen Erwerbers zumeist weit auseinander. Zudem existieren
für Unternehmens-/Praxisbewertungen eine Vielzahl verschiedener Verfahren
mit unterschiedlichen Gewichtungen, die auch zu vollkommen unterschiedlichen
Werten führen. Wir erstellen auf der Grundlage gängiger und
anerkannter Bewertungsverfahren Gutachten über den Unternehmens-/Praxiswert,
bei denen wir Ihre Preisvorstellungen möglichst weitgehend zu berücksichtigen
suchen. Mit diesen Gutachten sind Sie für die Preisverhandlungen
gut gerüstet. Wir beraten und unterstützen Sie selbstverständlich
in den Verkaufsverhandlungen auch bei der Durchsetzung Ihrer Preisvorstellungen.
Michael Carl, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Dr.
Josef Sommer, Steuerberater
Ronald
Haupt, Steuerberater
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Grenzüberschreitende Steuerplanungen/Internationales Steuerrecht
Steuerplanungen hören heute nicht mehr an der Staatsgrenze auf. Im
Zuge zunehmender Globalisierung ist nicht mehr nur das bundesdeutsche
Steuerrecht zu beachten, sondern im zunehmenden Maße auch internationales
Steuerrecht. Sei es im betrieblichen Bereich bei Fragen der Gründung
von Betriebsstätten im Ausland oder deren Verlegung ins Ausland,
sei es bei der Suche nach einem optimalen Holdingstandort. Auch innerhalb
der EU gibt es noch ein Steuergefälle, das es zu nutzen gilt. Manche
Standorte bieten gerade als Holdingstandort enorme steuerliche Vorteile
gegenüber anderen. Wir suchen Ihnen die für Sie geeigneten Standorte
aus. Aber auch im privaten Bereich gewinnt das internationale Steuerrecht
mehr und mehr an Bedeutung. Erträge aus Finanzanlagen im Ausland
können – vollkommen legal – oftmals nahezu steuerfrei
vereinnahmt werden, da das Besteuerungsrecht im Ausland liegt und verschiedene
Staaten Freigrenzen für die Veranlagung von „Steuerausländern“
bereit halten.
Fragen Sie uns nach Möglichkeiten, steuergünstig Ihr Geld anzulegen.
Michael Carl, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Dr.
Josef Sommer, Steuerberater
Ronald
Haupt, Steuerberater
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Wirtschaftsprüfung
Wirtschaftsprüfung (klassische Prüfungsleistungen)
Zur betriebswirtschaftlichen Bewertung und Analyse eines Unternehmens bieten
wir komplexe Beratung. Unsere Experten sehen dabei nicht nur die Zahlen,
sondern auch die Menschen und konkreten Methoden, die dahinter stehen. Vertrauensvolle
Zusammenarbeit und zukunftsorientierte Betrachtung stehen für uns dabei
im Vordergrund.
Wir bieten den Unternehmen innovative Wirtschaftsprüfung:
Die klassische Abschlussprüfung entwickelt sich dabei zu einer effektiv
zukunftsorientiert ausgerichteten Finanzinformation.
Aktuelle Bankvorschriften wie Basel II und Bilanzrechtsreformen erfordern
langfristige Cash Flow-Betrachtungen.
Unser Ziel ist es, die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens verlässlich
und konzentriert auf entscheidungsrelevante Informationen darzustellen.
Durch Analyse des wirtschaftlichen und rechtlichen Umfelds unterstützen
wir die Unternehmensführung, strategische und operative Entscheidungen
sicher zu treffen.
Für diese hochqualitativen Prüfungs- und Beratungsleistungen steht
Ihnen jeweils ein geschäftsführender Partner unseres Hauses persönlich
oder als Koordinator zur Verfügung.
Kernbereich unserer Wirtschaftsprüfung ist die Durchführung von
gesetzlichen oder freiwilligen Jahres- und Konzernabschlussprüfungen
nach HGB und IFRS.
Ein weitere Sparte bildet die Prüfung von Sonderbilanzen oder anderen
wirtschaftlichen Vorgängen.
Für die ausgewogene Bewertung von Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
eines Unternehmens bieten wir z.B.
Gründungsprüfungen
Umwandlungsbilanzen
Auseinandersetzungsbilanzen
Liquidationsbilanzen Überschuldungsstatus
Unternehmensbewertungen
Prüfung der
Plausibilität von Planungsrechnungen bei
integrierten Erfolgs-, Finanz- und Vermögensplanungen.
Michael Carl, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
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| Due Diligence (DD) Prüfungen
Die Due Diligence (DD) Prüfung ist die umfangreiche Analyse eines
Unternehmens im Rahmen der Vorbereitung und anschließenden Durchführung
von Transaktionen. So können die hierzu wesentlichen Einflussfaktoren
exakt aufgezeigt und untersucht werden.
Ziel der DD ist der Abbau eines Informationsungleichgewichtes zwischen
den Beteiligten einer Unternehmenstransaktion. Sie dient der Erlangung
von entscheidungsrelevanten Informationen durch die Offenlegung von Betriebsinformationen.
Die Beurteilung sowie Bewertung dieser Informationen sind unerlässlich
für die Ermittlung des grundsätzlichen Unternehmenswertes für
Kaufpreisverhandlungen.
Außerdem vermitteln sie alle Grundlagen für die vertragliche
und steuerliche Gestaltung der Transaktion.
In diesem Zusammenhang bieten wir folgende Spezialgebiete:
Financial Due Diligence Prüfungen
Diese Prüfung analysiert insbesondere die Jahresabschlüsse eines
Unternehmens sowie die Plausibilität von Planungsrechnungen.
Tax Due Diligence Prüfungen
Hierzu gehört die Analyse der steuerlichen Risiken eines Unternehmens,
aber auch die Untersuchung von Gestaltungsoptionen einer Transaktion zur
steuerlichen Optimierung.
Legal Due Diligence Prüfungen
Darunter versteht man die Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen eines
Unternehmens. Dazu zählt auch die Aufdeckung von möglichen Vertragsrisiken,
Haftungs- oder Gewährleistungsansprüchen des Unternehmens zur
zweckmäßigen Vertragsgestaltung der gesamten Transaktion.
Michael Carl, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
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