Rechtsberatung


Mergers & Acquisitions
(Unternehmenskäufe und –verkäufe)

In der Betreuung von Transaktionen im Bereich mittelständischer Unternehmen besitzt unsere Kanzlei umfangreiche Erfahrungen. Insbesondere im Bereich Mergers & Acquisitions geht dabei die Beratung über die Einbeziehung der rein rechtlichen Aufgabenstellung hinaus. Von strategischen Überlegungen betreffend die Akquisition oder Veräußerung, die Due Diligence Prüfung, die verantwortliche Verhandlungsführung bis hin zur vertraglichen Umsetzung begleiten wir sämtliche Transaktionen unter dem Blickwinkel anwaltlichen Projektmanagements.

Dr. Josef Sommer, Steuerberater
Michael Carl, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
Dr. Arvid Siebert, Rechtsanwalt
Eckhard Strohkirch, Rechtsanwalt
Ronald Haupt, Steuerberater


Unternehmensnachfolge

Familiengesellschaften und inhabergeführte Unternehmen bringen zunehmend komplizierte und vielschichtige Nachfolge- und Managementprobleme mit sich. Die Gründergeneration zahlreicher erfolgreich gewachsener Nachkriegsunternehmen zieht sich zurück, und es müssen neue Führungsmodelle gefunden werden. Auch in diesem Bereich verfügen wir über langjährige und vielfältige Erfahrungen, die Ihnen bei der Bewältigung der wirtschaftlichen und rechtlichen Fragen zugute kommen.

Dr. Holger Sudbrink, Rechtsanwalt
Dr. Alexander Hardt, Rechtsanwalt
Eckhard Strohkirch, Rechtsanwalt
Dr. Josef Sommer, Steuerberater
Ronald Haupt, Steuerberater
Hermann Ströver, Rechtsanwalt
Michael Carl, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
Dr. Arvid Siebert, Rechtsanwalt


Steueroptimierte Unternehmensgestaltungen
(siehe auch Steuerberatung)

Im Rahmen der umfassenden handels- und gesellschaftsrechtlichen Beratung bietet Ihnen Kessler & Partner selbstverständlich auch eine steuerlich optimale Beratung. Die Steuerberater unserer Kanzlei decken diesen Bereich umfassend ab, so dass jede Unternehmenstransaktion auch im Bereich der Steueroptimierung zu einem erfolgreichen Projekt wird.

Ronald Haupt, Steuerberater
Michael Carl, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
Dr. Arvid Siebert, Rechtsanwalt
Eckhard Strohkirch, Rechtsanwalt
Dr. Josef Sommer, Steuerberater


Gesellschaftsrecht

Schon seit den Anfängen unserer Kanzlei ist das Gesellschaftsrecht einer unserer Schwerpunkte. Die Bedürfnisse von Mandanten aus ganz unterschiedlichen Branchen erfordern flexible, fachübergreifende Lösungen. Hier erweist sich unsere umfassende Erfahrung mit nahezu allen Rechtsformen von Gesellschaften als überaus vorteilhaft. Insbesondere im Bereich des GmbH- und Aktienrechts beraten wir Sie umfassend. Damit verbunden ist für uns auch – soweit nötig – eine Durchsetzung Ihrer Rechte und Interessen vor Gericht.

Dr. Holger Sudbrink, Rechtsanwalt
Dr. Alexander Hardt, Rechtsanwalt
Hermann Ströver, Rechtsanwalt
Dr. Arvid Siebert, Rechtsanwalt


Handelsrecht

Kaufleute und Handelsgesellschaften vertreten wir sowohl beratend, als auch vor Gericht. Auch in diesem Feld besitzen wir umfassende Kompetenz sowie große Erfahrung mit nahezu allen Vertragstypen des Handelsrechts, einschließlich Exportverträgen. Auch für das Vertragshändler- und Handelsvertreterrecht finden Sie in uns einen versierten Partner. Eine besondere Rolle spielt die handelsrechtliche Beratung und Betreuung im Zusammenspiel mit unserem anderen fachlichen Schwerpunkt, dem Gesellschafts- und Steuerrecht.

Eckhard Strohkirch, Rechtsanwalt
Hermann Ströver, Rechtsanwalt
Dr. Arvid Siebert, Rechtsanwalt
Dr. Holger Sudbrink, Rechtsanwalt
Dr. Alexander Hardt, Rechtsanwalt


Familienrecht

Das Familienrecht im Sinne des bürgerlichen Rechts ist der Inbegriff aller Vorschriften, welche die Rechtsverhältnisse der durch Ehe und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt. Anders als in den übrigen Teilen des Privatrechts enthält das Familienrecht zumeist zwingendes Recht. Vertragsfreiheit besteht nur, soweit dies gesetzlich ausdrücklich anerkannt ist. Hinsichtlich aller Rechtsbeziehungen in diesem Bereich betreuen wir Sie umfassend gerichtlich und außergerichtlich. Dabei berücksichtigen wir auch steuerliche Aspekte und unternehmerische Interessen, indem wir unsere Möglichkeiten im Gesellschafts- und Steuerrecht für Sie nutzen. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Führen von Scheidungs- und Scheidungsfolgeverfahren.

Dr. Holger Sudbrink, Rechtsanwalt
Gisela Seidemann, Rechtsanwältin


Erbrecht

Im Bereich des Erbrechts kann die Sozietät auf eine langjährige Erfahrung zurückblicken. Die steuerliche Qualifikation unserer Rechtsanwälte und Steuerberater kommt Ihnen auch bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen zugute. Wir konzipieren Verträge zur vorweggenommenen Erbfolge und bearbeiten Fragen der Unternehmensnachfolge. Dabei legen wir Wert auf einen Interessenausgleich aller Beteiligten. Selbstverständlich übernehmen wir auch Ihre Vertretung in erbrechtlichen Gerichtsverfahren. Auf diese Weise helfen wir bei der Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen, der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften usw.

Dr. Holger Sudbrink, Rechtsanwalt
Eckhard Strohkirch, Rechtsanwalt
Hermann Ströver, Rechtsanwalt


Arbeitsrecht

Die Beratung im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht schließt auch die entscheidenden Aspekte des Sozial- und Steuerrechts mit ein. Hier ist der gesellschaftsrechtliche Kontext, in dem sich die rechtliche Beratung durch unsere Kanzlei bewegt, von großem Nutzen. Denn die zunehmenden gesetzgeberischen Aktivitäten im Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht haben den Beratungsbedarf mittelständischer Unternehmen deutlich erhöht. Hinzu kommt die Fortentwicklung des Europarechts und der diesbezüglichen Rechtsprechung. Selbstverständlich vertreten wir Ihre Interessen vor allen deutschen Arbeitsgerichten und in Einigungsstellen.

Dr. Holger Sudbrink, Rechtsanwalt
Dr. Alexander Hardt, Rechtsanwalt
Eckhard Strohkirch, Rechtsanwalt


Transportrecht

Seit vielen Jahren gehören Transportunternehmen zu unserer Klientel. Die Beratung durch Kessler & Partner erstreckt sich in diesem Bereich von rein transportrechtlichen Fragen zur Vertragsabwicklung unter Berücksichtigung der nationalen und internationalen Spezialvorschriften bis hin zu den Schnittstellen des Haftungs- und Schadensrechts. Auch hier sind wir traditionell bei Prozessvertretungen stark präsent.

Dr. Alexander Hardt, Rechtsanwalt


Wettbewerbsrecht

Hier sind wir sowohl im Gerichtsverfahren wie auch beratend im Recht des unlauteren Wettbewerbs für unsere Mandanten tätig.

Dr. Alexander Hardt, Rechtsanwalt


Markenrecht

Unternehmen, Waren und Dienstleistungen tragen Namen oder Kennzeichen als das entscheidende Identifikations- und Marketinginstrument. Dem Inhaber geben sie Ausschließlichkeitsrechte, die nach dem Markengesetz geschützt werden. Kessler & Partner betreibt für seine Mandanten sowohl das Eintragungsverfahren vor dem Deutschen Marken- und Patentamt, als auch die Durchsetzung von Markenschutzrechten gegenüber Dritten.

Dr. Alexander Hardt, Rechtsanwalt


Immobilienrecht

Kessler & Partner gestaltet und begleitet den Abschluss steueroptimierter Erwerbs- und Veräußerungsverträge.

Hermann Ströver, Rechtsanwalt
Dr. Josef Sommer, Steuerberater
Ronald Haupt, Steuerberater


Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht

Auch im Bereich des Mietrechts ist unsere Sozietät tätig. Neben der speziellen Gestaltung von Mietverträgen liegt der Schwerpunkt hier in der gerichtlichen und außergerichtlichen Durchsetzung von mietrechtlichen Ansprüchen aller Art. Ferner befassen wir uns mit allen Fragen des Wohnungseigentumsrechtes.

Dr. Holger Sudbrink, Rechtsanwalt


Reiserecht

Wir beraten unsere Mandanten hinsichtlich aller Rechtsbeziehungen zwischen Reiseveranstaltern und Reisenden und führen – wenn nötig – auch die entsprechende Vertretung vor Gericht durch. Aber auch die übrigen Rechtsbeziehungen, z.B. zwischen Reiseveranstaltern, Reedereien und Fluglinien sind Gegenstand der Beratung und gerichtlichen Vertretung durch Kessler & Partner. Traditionell sind wir auch für die Seite der Veranstalter und Reisebüros tätig.

Dr. Holger Sudbrink, Rechtsanwalt


Verkehrsrecht

Die verkehrsrechtliche Mandatsübernahme erfolgt für die Abwicklung von Schadensfällen in haftungsrechtlicher Hinsicht. Dabei übernehmen wir auch etwaige mit diesen Schadensfällen zusammenhängende straf- oder bußgeldrechtliche Verfahren regelmäßig mit. Vor allem unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen auf gerichtlichem und außergerichtlichem Wege.

Dr. Alexander Hardt, Rechtsanwalt


Allgemeines Zivilrecht

Neben ihren Spezialgebieten verfügen die Rechtsanwälte von Kessler & Partner über langjährige Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Mandanten auf dem gesamten Gebiet des allgemeinen Zivilrechts. Insbesondere zu nennen sind hier das Vertrags-, das Gewährleistungs- sowie das Haftungsrecht (einschließlich des Arzthaftungsrechts, das speziell von Herrn Dr. Sudbrink betreut wird).

Eckhard Strohkirch, Rechtsanwalt
Hermann Ströver, Rechtsanwalt
Dr. Arvid Siebert, Rechtsanwalt
Dr. Holger Sudbrink, Rechtsanwalt
Dr. Alexander Hardt, Rechtsanwalt


Forderungsinkasso

Wir unterstützen Sie beim Einzug von Forderungen aller Art, sei es im gerichtlichen oder außergerichtlichen Mahnverfahren oder auf dem Klageweg. Dabei legen wir Wert auf eine seriöse Betreuung unter Prüfung und Zugrundelegung aller rechtlichen Gesichtspunkte. Diese können sehr vielfältig sein und beispielsweise im Bereich Gewährleistung, Haftungsübernahme, Leistungsverzug oder Kontokorrentverhältnis, aber auch im vollstreckungs- und insolvenzrechtlichen Bereich liegen.

Dr. Holger Sudbrink, Rechtsanwalt
Dr. Alexander Hardt, Rechtsanwalt
Eckhard Strohkirch, Rechtsanwalt


Notariat

Die Notare unsere Sozietät bearbeiten das gesamte Spektrum notarieller Tätigkeit. Im Rahmen der Gründung, Umwandlung und Übernahme von Personen- und Kapitalgesellschaften und bei deren Umstrukturierung sowie der vertraglichen Vorbereitung und Umsetzung gesellschaftsrechtlicher Transaktionen gewährleisten wir Ihnen eine umfassende und – auch aufgrund langjähriger Erfahrung – fachlich kompetente Betreuung. Aber auch die sonstige notarielle Tätigkeit im Bereich des allgemeinen Zivilrechts, so insbesondere im Immobilien-, Ehe- und Erbrecht, decken unsere Notare ab. So werden z.B. Eheverträge, letztwillige Verfügungen, General- und Vorsorgevollmachten sowie Verträge zum Erwerb oder zur Veräußerung von Grundstücken und Bauträgermodellen bearbeitet.

Hermann Ströver, Notar
Dr. Holger Sudbrink, Notar





Steuerberatung

Buchführung/Jahresabschlüsse

Eine exakte Buchführung ist die wesentliche Grundlage und ein wichtiges Instrument für die betrieblichen Planungen und das Controlling. Zudem kommt der Buchführung mit dem hieraus ermittelten Gewinn oder Verlust erhebliche Bedeutung für Ertrags- und Einkommensbesteuerung – und damit für die jährliche Steuerbelastung – zu.

Auf der Grundlage des DATEV-Systems richten wir Ihnen eine auf Sie zugeschnittene Buchführung ein, mit Auswertungen, die Ihnen helfen, die betrieblichen Kennzahlen zu verstehen und unter Kontrolle zu halten. Auf Wunsch richten wir gerne Ihre individuelle Kostenrechnung ein. Die durch das DATEV-System erstellten betriebswirtschaftlichen Auswertungen bereiten wir nach Ihren Vorstellungen weiter auf, sei es in vergleichenden Zahlenübersichten oder in Grafiken. Auf einen Blick können Sie erkennen, wie sich die wichtigsten Kennzahlen entwickelt haben und wo negativen Entwicklungen entgegen gesteuert werden müsste.

Unsere Jahresabschlüsse mit aussagekräftigen Erläuterungsberichten werden bereits jetzt auf die Erfordernisse von Basel II ausgerichtet, damit Sie auch in Zukunft mit Ihrer Bank keine Probleme haben und nach Einführung von Basel II zu den Unternehmen gehören, die durch eine zügige Vorlage einer den Vorstellungen Ihrer Bank entsprechend aufbereiteten Buchführung Finanzierungskosten sparen.

Weiterhin übernehmen wir auch gerne Ihre Lohn- und Gehaltsbuchführung und entlasten Sie bei allen Formalitäten gegenüber den Lohnsteuer- und Sozialversicherungsstellen.

Dr. Josef Sommer, Steuerberater
Ronald Haupt, Steuerberater
Michael Carl, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater


Erstellen von Steuererklärungen

Das Erstellen von Steuererklärungen ist – entgegen allen Bestrebungen – in den letzten Jahren immer komplizierter und verwirrender geworden. Dies drückt sich auch in der gestiegenen Anzahl von Anlagen zu einer ganz normalen Einkommensteuererklärung aus. Der Informationsbedarf des Finanzamtes aus einer Einkommensteuererklärung ist enorm. Wir bemühen uns, Ihre Steuererklärung so zu gestalten, dass der zuständige Bearbeiter die Zahlen in der Steuererklärung aus den beigefügten Unterlagen und Anlagen mühelos nachvollziehen und die Veranlagung ohne weitere Rückfragen zügig durchführen kann.

Wir helfen Ihnen bei der Erstellung von Steuererklärungen für
  1. Privatpersonen (z.B. Einkommensteuererklärung)
  2. Unternehmen (z.B. Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Umsatzsteuererklärung)
  3. Besondere Sachverhalte (z.B. Schenkung- und Erbschaftsteuererklärungen).

Dr. Josef Sommer, Steuerberater
Ronald Haupt, Steuerberater
Michael Carl, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater


Betreuung bei steuerlichen/sozialversicherungsrechtlichen Betriebsprüfungen

Außenprüfungen durch die Finanzbehörden und Sozialversicherungsträger werden zumeist nicht besonders freudig aufgenommen, bedeuten sie oftmals doch nicht unerhebliche Mehrarbeiten und Einschränkungen im Betriebsablauf. Wir unterstützen Sie bei einer optimalen Prüfungsvorbereitung, halten ständig Kontakt mit dem Prüfungspersonal, bearbeiten für Sie die Anfragen der Betriebsprüfer, vertreten Ihre Interessen im Rahmen der Schlussbesprechung, prüfen den Prüfungsbericht sowie die entsprechenden Bescheide darauf hin, ob die Prüfungsfeststellungen auch korrekt verarbeitet wurden und führen für Sie bei Nichteinigung auch das sich anschließende Rechtsbehelfsverfahren. Oberstes Prinzip für uns ist jedoch, unnötigen Stress bei einer Außenprüfung im Vorfeld möglichst zu vermeiden, indem durch eine exakte steuerliche Behandlung der Betriebsprüfer erst keinen Anlass zu Beanstandungen findet.

Dr. Josef Sommer, Steuerberater
Ronald Haupt, Steuerberater
Michael Carl, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater


Rechtsbehelfsverfahren/Finanzgerichtsverfahren

Auch die noch so sorgfältige Erstellung einer Steuererklärung oder eines Jahresabschlusses schließt nicht aus, dass die Finanzbehörden bei der Steuerfestsetzung von der Steuererklärung abweichen oder eine andere Rechtsauffassung vertreten. Um dennoch Recht zu erhalten, muss der Weg über ein außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren beschritten, gegebenenfalls auch die Finanzgerichtsbarkeit bemüht werden. Wurde die strittige Steuererklärung durch unser Büro erstellt, gehört die Prüfung der Steuerbescheide selbstverständlich mit zu unseren angebotenen Serviceleistungen. Danach entscheiden wir, ob die Steuerfestsetzung korrekt erfolgt ist bzw. ob ein Rechtsbehelf Erfolgsaussichten haben würde. Die Zahl der Einsprüche steigt ständig an, da Eingabefehler, eine flüchtige Sachverhaltsaufklärung oder steuerliche Beurteilung nach veralteter Rechtslage durch die Finanzbehörden vermehrt zu einer rechtswidrig zu hohen Steuerfestsetzung führen. Im Rechtsbehelfsverfahren liefern wir die Begründung, verhandeln mit den Finanzbehörden, vertreten Sie bei Einigungsverfahren oder – wenn alles nichts geholfen hat – später auch im Finanzgerichtsverfahren. Selbst wenn nach den Steuergesetzen scheinbar nichts mehr zu machen ist, gibt es oftmals noch formelle Wege, die wir für Sie zu beschreiten versuchen, um doch noch zum Erfolg zu kommen. Auch wenn die Steuererklärung nicht durch unser Büro erstellt wurde, helfen wir Ihnen gerne bei Rechtsstreitigkeiten mit den Finanzbehörden. Wir wollen, dass Sie auch hier das Recht bekommen, das Ihnen zusteht.

Dr. Josef Sommer, Steuerberater
Ronald Haupt, Steuerberater
Michael Carl, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
Eckhard Strohkirch, Rechtsanwalt


Strategische Steuerplanungen

Strategische Steuerplanungen begleiten Sie im betrieblichen Bereich von der Gründung bis zur Liquidation/zum Verkauf des Unternehmens. Das Ziel, unterschiedliche Gesellschaftsformen einer vergleichbar hohen Steuerbelastung zu unterwerfen, ist bislang verfehlt worden. Der Rechtsformwahl kommt daher eine große Bedeutung zu und entscheidet ganz wesentlich über Ihre zukünftige Steuerbelastung. Im Laufe der Zeit können sich die Rahmenbedingungen des Unternehmens ändern und Anpassungen erfordern. Noch hält das Steuerrecht eine Anzahl von Möglichkeiten bereit, notwendige Anpassungen im Wege von Umwandlungen ohne steuerliche Mehrbelastungen durchzuführen. Wir kennen diese Wege und zeigen sie Ihnen gerne auf. Grundlage für die strategischen Steuerplanungen sind Steuerbelastungsvergleiche verschiedener Alternativen. Auch im privaten Bereich sind oftmals strategische Steuerplanungen erforderlich, insbesondere im Bereich der familiären Nachfolgeregelungen. Die Erbschaftsteuer wird in Zukunft immer mehr an Gewicht gewinnen; durch eine geschickte Gestaltung lassen sich hier oftmals viel mehr Steuern einsparen, als durch das beste Abschreibungsmodell. Wir entwickeln Ihnen das auf Sie persönlich zugeschnittene Konzept.

Dr. Josef Sommer, Steuerberater
Ronald Haupt, Steuerberater
Michael Carl, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
Eckhard Strohkirch, Rechtsanwalt


Unternehmens-/Praxisbewertungen

Bei Veräußerungen von Unternehmen und Praxen stellt sich zumeist die Frage nach deren wahrem Wert. Dabei liegen die Vorstellungen des Veräußerers und des potentiellen Erwerbers zumeist weit auseinander. Zudem existieren für Unternehmens-/Praxisbewertungen eine Vielzahl verschiedener Verfahren mit unterschiedlichen Gewichtungen, die auch zu vollkommen unterschiedlichen Werten führen. Wir erstellen auf der Grundlage gängiger und anerkannter Bewertungsverfahren Gutachten über den Unternehmens-/Praxiswert, bei denen wir Ihre Preisvorstellungen möglichst weitgehend zu berücksichtigen suchen. Mit diesen Gutachten sind Sie für die Preisverhandlungen gut gerüstet. Wir beraten und unterstützen Sie selbstverständlich in den Verkaufsverhandlungen auch bei der Durchsetzung Ihrer Preisvorstellungen.

Dr. Josef Sommer, Steuerberater
Ronald Haupt, Steuerberater
Michael Carl, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater


Grenzüberschreitende Steuerplanungen/Internationales Steuerrecht

Steuerplanungen hören heute nicht mehr an der Staatsgrenze auf. Im Zuge zunehmender Globalisierung ist nicht mehr nur das bundesdeutsche Steuerrecht zu beachten, sondern im zunehmenden Maße auch internationales Steuerrecht. Sei es im betrieblichen Bereich bei Fragen der Gründung von Betriebsstätten im Ausland oder deren Verlegung ins Ausland, sei es bei der Suche nach einem optimalen Holdingstandort. Auch innerhalb der EU gibt es noch ein Steuergefälle, das es zu nutzen gilt. Manche Standorte bieten gerade als Holdingstandort enorme steuerliche Vorteile gegenüber anderen. Wir suchen Ihnen die für Sie geeigneten Standorte aus. Aber auch im privaten Bereich gewinnt das internationale Steuerrecht mehr und mehr an Bedeutung. Erträge aus Finanzanlagen im Ausland können – vollkommen legal – oftmals nahezu steuerfrei vereinnahmt werden, da das Besteuerungsrecht im Ausland liegt und verschiedene Staaten Freigrenzen für die Veranlagung von „Steuerausländern“ bereit halten.

Fragen Sie uns nach Möglichkeiten, steuergünstig Ihr Geld anzulegen.

Dr. Josef Sommer, Steuerberater
Ronald Haupt, Steuerberater
Michael Carl, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater





Wirtschaftsprüfung

Wirtschaftsprüfung (klassische Prüfungsleistungen)

Zur betriebswirtschaftlichen Bewertung und Analyse eines Unternehmens bieten wir komplexe Beratung. Unsere Experten sehen dabei nicht nur die Zahlen, sondern auch die Menschen und konkreten Methoden, die dahinter stehen. Vertrauensvolle Zusammenarbeit und zukunftsorientierte Betrachtung stehen für uns dabei im Vordergrund.
Wir bieten den Unternehmen innovative Wirtschaftsprüfung:
Die klassische Abschlussprüfung entwickelt sich dabei zu einer effektiv zukunftsorientiert ausgerichteten Finanzinformation.
Aktuelle Bankvorschriften wie Basel II und Bilanzrechtsreformen erfordern langfristige Cash Flow-Betrachtungen.
Unser Ziel ist es, die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens verlässlich und konzentriert auf entscheidungsrelevante Informationen darzustellen.
Durch Analyse des wirtschaftlichen und rechtlichen Umfelds unterstützen wir die Unternehmensführung, strategische und operative Entscheidungen sicher zu treffen.
Für diese hochqualitativen Prüfungs- und Beratungsleistungen steht Ihnen jeweils ein geschäftsführender Partner unseres Hauses persönlich oder als Koordinator zur Verfügung.

Kernbereich unserer Wirtschaftsprüfung ist die Durchführung von gesetzlichen oder freiwilligen Jahres- und Konzernabschlussprüfungen nach HGB und IFRS.
Ein weitere Sparte bildet die Prüfung von Sonderbilanzen oder anderen wirtschaftlichen Vorgängen.
Für die ausgewogene Bewertung von Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens bieten wir z.B.

 Gründungsprüfungen
 Umwandlungsbilanzen
 Auseinandersetzungsbilanzen
 Liquidationsbilanzen
  Überschuldungsstatus
 Unternehmensbewertungen
 Prüfung der Plausibilität von Planungsrechnungen bei
      integrierten Erfolgs-, Finanz- und Vermögensplanungen.


  Michael Carl, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater


Systemprüfungen

Wir unterstützen Unternehmen bei der Bestandsaufnahme ihrer Organisation und beraten bei erforderlichen Umstrukturierungen. Wir kümmern uns zuverlässig um die Dokumentation und Optimierung von Organisationsprozessen.
Dabei prüfen wir den Aufbau sowie die Funktion von organisatorischen bzw. technischen Systemen, die im Hinblick auf Angemessenheit und Wirksamkeit zu beurteilen sind.
Angemessen sind Systeme, die von ihrer organisatorischen Struktur sowie ihren Komponenten her geeignet sind, die gesetzten Ziele direkt zu erreichen.
Wirksam sind Systeme, wenn sie kontinuierlich und personenunabhängig funktionsfähig sind.

Zu unserem Leistungsangebot gehören u.a.

 Prüfung der ordnungsgemäßen Geschäftsführung
 Prüfung von internen Kontrollsystemen
 Prüfung von Risikofrüherkennungssystemen
 Prüfung von Qualitätskontrollsystemen
 Prüfung der internen Revision


Michael Carl, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater


Prüfungsnahe Dienstleistungen

Im Bereich der betriebswirtschaftlichen Prüfungen sind spezielle, lösungsorientierte Fähigkeiten gefragt. Hierzu bieten wir umfangreiche beratende Begleitung von Projekten für Rechnungswesen und Controlling:

 bei Einführung neuer Rechnungslegungs- oder
      Management-Informationssysteme
 bei Umstellung der Rechnungslegung auf IFRS
 bei Einführung von integrierten Planungssystemen
      z.B. für Erfolgs-, Liquiditäts- und Bilanzplanungen

Für den Aufbau interner Unternehmensstrukturen entwickeln wir Standards zur effizienten Abwicklung einer Konzernrechnungslegung
bei der Ausgestaltung unternehmensindividueller Kostenrechnungssysteme (Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträgerrechnungen auf Teilkosten- oder Vollkostenbasis).
Auch Due Diligence Prüfungen (s.u.) und Unternehmensbewertungsgutachten gehören zu unseren prüfungsnahen Dienstleistungen.


Michael Carl, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater


Due Diligence (DD) Prüfungen

Die Due Diligence (DD) Prüfung ist die umfangreiche Analyse eines Unternehmens im Rahmen der Vorbereitung und anschließenden Durchführung von Transaktionen. So können die hierzu wesentlichen Einflussfaktoren exakt aufgezeigt und untersucht werden.
Ziel der DD ist der Abbau eines Informationsungleichgewichtes zwischen den Beteiligten einer Unternehmenstransaktion. Sie dient der Erlangung von entscheidungsrelevanten Informationen durch die Offenlegung von Betriebsinformationen. Die Beurteilung sowie Bewertung dieser Informationen sind unerlässlich für die Ermittlung des grundsätzlichen Unternehmenswertes für Kaufpreisverhandlungen.
Außerdem vermitteln sie alle Grundlagen für die vertragliche und steuerliche Gestaltung der Transaktion.

In diesem Zusammenhang bieten wir folgende Spezialgebiete:

Financial Due Diligence Prüfungen
Diese Prüfung analysiert insbesondere die Jahresabschlüsse eines Unternehmens sowie die Plausibilität von Planungsrechnungen.

Tax Due Diligence Prüfungen
Hierzu gehört die Analyse der steuerlichen Risiken eines Unternehmens, aber auch die Untersuchung von Gestaltungsoptionen einer Transaktion zur steuerlichen Optimierung.

Legal Due Diligence Prüfungen
Darunter versteht man die Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen eines Unternehmens. Dazu zählt auch die Aufdeckung von möglichen Vertragsrisiken, Haftungs- oder Gewährleistungsansprüchen des Unternehmens zur zweckmäßigen Vertragsgestaltung der gesamten Transaktion.


Michael Carl, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater