Arbeitsrecht

Die Beratung im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht schließt auch die entscheidenden Aspekte des Sozial- und Steuerrechts mit ein. Hier ist der gesellschaftsrechtliche Kontext, in dem sich die rechtliche Beratung durch unsere Kanzlei bewegt, von großem Nutzen. Denn die zunehmenden gesetzgeberischen Aktivitäten im Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht haben den Beratungsbedarf mittelständischer Unternehmen deutlich erhöht. Hinzu kommt die Fortentwicklung des Europarechts und der diesbezüglichen Rechtsprechung. Selbstverständlich vertreten wir Ihre Interessen vor allen deutschen Arbeitsgerichten und in Einigungsstellen.

Dr. Alexander Hardt, Rechtsanwalt
Eckhard Strohkirch, Rechtsanwalt
Dr. Holger Sudbrink, Rechtsanwalt


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