Arbeitsrecht
Die Beratung im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht schließt
auch die entscheidenden Aspekte des Sozial- und Steuerrechts mit ein.
Hier ist der gesellschaftsrechtliche Kontext, in dem sich die rechtliche
Beratung durch unsere Kanzlei bewegt, von großem Nutzen. Denn die
zunehmenden gesetzgeberischen Aktivitäten im Arbeits-, Sozial- und
Steuerrecht haben den Beratungsbedarf mittelständischer Unternehmen
deutlich erhöht. Hinzu kommt die Fortentwicklung des Europarechts
und der diesbezüglichen Rechtsprechung. Selbstverständlich vertreten
wir Ihre Interessen vor allen deutschen Arbeitsgerichten und in Einigungsstellen.
Dr. Alexander Hardt, Rechtsanwalt
Eckhard Strohkirch, Rechtsanwalt
Dr. Holger Sudbrink, Rechtsanwalt
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