Rechtsbehelfsverfahren/Finanzgerichtsverfahren
Auch die noch so sorgfältige Erstellung einer Steuererklärung
oder eines Jahresabschlusses schließt nicht aus, dass die Finanzbehörden
bei der Steuerfestsetzung von der Steuererklärung abweichen oder
eine andere Rechtsauffassung vertreten. Um dennoch Recht zu erhalten,
muss der Weg über ein außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren
beschritten, gegebenenfalls auch die Finanzgerichtsbarkeit bemüht
werden. Wurde die strittige Steuererklärung durch unser Büro
erstellt, gehört die Prüfung der Steuerbescheide selbstverständlich
mit zu unseren angebotenen Serviceleistungen. Danach entscheiden wir,
ob die Steuerfestsetzung korrekt erfolgt ist bzw. ob ein Rechtsbehelf
Erfolgsaussichten haben würde. Die Zahl der Einsprüche steigt
ständig an, da Eingabefehler, eine flüchtige Sachverhaltsaufklärung
oder steuerliche Beurteilung nach veralteter Rechtslage durch die Finanzbehörden
vermehrt zu einer rechtswidrig zu hohen Steuerfestsetzung führen.
Im Rechtsbehelfsverfahren liefern wir die Begründung, verhandeln
mit den Finanzbehörden, vertreten Sie bei Einigungsverfahren oder
– wenn alles nichts geholfen hat – später auch im Finanzgerichtsverfahren.
Selbst wenn nach den Steuergesetzen scheinbar nichts mehr zu machen ist,
gibt es oftmals noch formelle Wege, die wir für Sie zu beschreiten
versuchen, um doch noch zum Erfolg zu kommen. Auch wenn die Steuererklärung
nicht durch unser Büro erstellt wurde, helfen wir Ihnen gerne bei
Rechtsstreitigkeiten mit den Finanzbehörden. Wir wollen, dass Sie
auch hier das Recht bekommen, das Ihnen zusteht.
Michael Carl, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
Eckhard Strohkirch, Rechtsanwalt
Dr.
Josef Sommer, Steuerberater
Ronald
Haupt, Steuerberater
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