Rechtsbehelfsverfahren/Finanzgerichtsverfahren

Auch die noch so sorgfältige Erstellung einer Steuererklärung oder eines Jahresabschlusses schließt nicht aus, dass die Finanzbehörden bei der Steuerfestsetzung von der Steuererklärung abweichen oder eine andere Rechtsauffassung vertreten. Um dennoch Recht zu erhalten, muss der Weg über ein außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren beschritten, gegebenenfalls auch die Finanzgerichtsbarkeit bemüht werden. Wurde die strittige Steuererklärung durch unser Büro erstellt, gehört die Prüfung der Steuerbescheide selbstverständlich mit zu unseren angebotenen Serviceleistungen. Danach entscheiden wir, ob die Steuerfestsetzung korrekt erfolgt ist bzw. ob ein Rechtsbehelf Erfolgsaussichten haben würde. Die Zahl der Einsprüche steigt ständig an, da Eingabefehler, eine flüchtige Sachverhaltsaufklärung oder steuerliche Beurteilung nach veralteter Rechtslage durch die Finanzbehörden vermehrt zu einer rechtswidrig zu hohen Steuerfestsetzung führen. Im Rechtsbehelfsverfahren liefern wir die Begründung, verhandeln mit den Finanzbehörden, vertreten Sie bei Einigungsverfahren oder – wenn alles nichts geholfen hat – später auch im Finanzgerichtsverfahren. Selbst wenn nach den Steuergesetzen scheinbar nichts mehr zu machen ist, gibt es oftmals noch formelle Wege, die wir für Sie zu beschreiten versuchen, um doch noch zum Erfolg zu kommen. Auch wenn die Steuererklärung nicht durch unser Büro erstellt wurde, helfen wir Ihnen gerne bei Rechtsstreitigkeiten mit den Finanzbehörden. Wir wollen, dass Sie auch hier das Recht bekommen, das Ihnen zusteht.

Ronald Haupt, Steuerberater
Michael Carl, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
Eckhard Strohkirch, Rechtsanwalt
Dr. Josef Sommer, Steuerberater


Kanzlei
Mitarbeiter
Karriere
Links
 
   

   
Impressum Kontakt Home