Erbrecht

Im Bereich des Erbrechts kann die Sozietät auf eine langjährige Erfahrung zurückblicken. Die steuerliche Qualifikation unserer Rechtsanwälte und Steuerberater kommt Ihnen auch bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen zugute. Wir konzipieren Verträge zur vorweggenommenen Erbfolge und bearbeiten Fragen der Unternehmensnachfolge. Dabei legen wir Wert auf einen Interessenausgleich aller Beteiligten. Selbstverständlich übernehmen wir auch Ihre Vertretung in erbrechtlichen Gerichtsverfahren. Auf diese Weise helfen wir bei der Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen, der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften usw.

Dr. Holger Sudbrink, Rechtsanwalt
Eckhard Strohkirch, Rechtsanwalt
Hermann Ströver, Rechtsanwalt


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