Familienrecht

Das Familienrecht im Sinne des bürgerlichen Rechts ist der Inbegriff aller Vorschriften, welche die Rechtsverhältnisse der durch Ehe und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt. Anders als in den übrigen Teilen des Privatrechts enthält das Familienrecht zumeist zwingendes Recht. Vertragsfreiheit besteht nur, soweit dies gesetzlich ausdrücklich anerkannt ist. Hinsichtlich aller Rechtsbeziehungen in diesem Bereich betreuen wir Sie umfassend gerichtlich und außergerichtlich. Dabei berücksichtigen wir auch steuerliche Aspekte und unternehmerische Interessen, indem wir unsere Möglichkeiten im Gesellschafts- und Steuerrecht für Sie nutzen. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Führen von Scheidungs- und Scheidungsfolgeverfahren.

Dr. Holger Sudbrink, Rechtsanwalt
Gisela Seidemann, Rechtsanwältin


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