Familienrecht
Das Familienrecht im Sinne des bürgerlichen Rechts ist der Inbegriff
aller Vorschriften, welche die Rechtsverhältnisse der durch Ehe
und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt. Anders
als in
den übrigen Teilen des Privatrechts enthält das Familienrecht
zumeist zwingendes Recht. Vertragsfreiheit besteht nur, soweit dies
gesetzlich
ausdrücklich anerkannt ist. Hinsichtlich aller Rechtsbeziehungen
in diesem Bereich betreuen wir Sie umfassend gerichtlich und außergerichtlich.
Dabei berücksichtigen wir auch steuerliche Aspekte und unternehmerische
Interessen, indem wir unsere Möglichkeiten im Gesellschafts-
und Steuerrecht für Sie nutzen. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit
liegt im Führen von Scheidungs- und Scheidungsfolgeverfahren.
Dr.
Holger Sudbrink, Rechtsanwalt
Gisela
Seidemann, Rechtsanwältin
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