Gesellschaftsrecht

Schon seit den Anfängen unserer Kanzlei ist das Gesellschaftsrecht einer unserer Schwerpunkte. Die Bedürfnisse von Mandanten aus ganz unterschiedlichen Branchen erfordern flexible, fachübergreifende Lösungen. Hier erweist sich unsere umfassende Erfahrung mit nahezu allen Rechtsformen von Gesellschaften als überaus vorteilhaft. Insbesondere im Bereich des GmbH- und Aktienrechts beraten wir Sie umfassend. Damit verbunden ist für uns auch – soweit nötig – eine Durchsetzung Ihrer Rechte und Interessen vor Gericht.

Dr. Alexander Hardt, Rechtsanwalt
Hermann Ströver, Rechtsanwalt
Dr. Arvid Siebert, Rechtsanwalt
Dr. Holger Sudbrink, Rechtsanwalt


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