Grenzüberschreitende Steuerplanungen/Internationales Steuerrecht

Steuerplanungen hören heute nicht mehr an der Staatsgrenze auf. Im Zuge zunehmender Globalisierung ist nicht mehr nur das bundesdeutsche Steuerrecht zu beachten, sondern im zunehmenden Maße auch internationales Steuerrecht. Sei es im betrieblichen Bereich bei Fragen der Gründung von Betriebsstätten im Ausland oder deren Verlegung ins Ausland, sei es bei der Suche nach einem optimalen Holdingstandort. Auch innerhalb der EU gibt es noch ein Steuergefälle, das es zu nutzen gilt. Manche Standorte bieten gerade als Holdingstandort enorme steuerliche Vorteile gegenüber anderen. Wir suchen Ihnen die für Sie geeigneten Standorte aus. Aber auch im privaten Bereich gewinnt das internationale Steuerrecht mehr und mehr an Bedeutung. Erträge aus Finanzanlagen im Ausland können – vollkommen legal – oftmals nahezu steuerfrei vereinnahmt werden, da das Besteuerungsrecht im Ausland liegt und verschiedene Staaten Freigrenzen für die Veranlagung von „Steuerausländern“ bereit halten.

Fragen Sie uns nach Möglichkeiten, steuergünstig Ihr Geld anzulegen.

Ronald Haupt, Steuerberater
Michael Carl, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
Dr. Josef Sommer, Steuerberater


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