Grenzüberschreitende Steuerplanungen/Internationales Steuerrecht
Steuerplanungen hören heute nicht mehr an der Staatsgrenze auf. Im
Zuge zunehmender Globalisierung ist nicht mehr nur das bundesdeutsche
Steuerrecht zu beachten, sondern im zunehmenden Maße auch internationales
Steuerrecht. Sei es im betrieblichen Bereich bei Fragen der Gründung
von Betriebsstätten im Ausland oder deren Verlegung ins Ausland,
sei es bei der Suche nach einem optimalen Holdingstandort. Auch innerhalb
der EU gibt es noch ein Steuergefälle, das es zu nutzen gilt. Manche
Standorte bieten gerade als Holdingstandort enorme steuerliche Vorteile
gegenüber anderen. Wir suchen Ihnen die für Sie geeigneten Standorte
aus. Aber auch im privaten Bereich gewinnt das internationale Steuerrecht
mehr und mehr an Bedeutung. Erträge aus Finanzanlagen im Ausland
können – vollkommen legal – oftmals nahezu steuerfrei
vereinnahmt werden, da das Besteuerungsrecht im Ausland liegt und verschiedene
Staaten Freigrenzen für die Veranlagung von „Steuerausländern“
bereit halten.
Fragen Sie uns nach Möglichkeiten, steuergünstig Ihr Geld anzulegen.
Ronald
Haupt, Steuerberater
Michael Carl, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Dr.
Josef Sommer, Steuerberater
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