Markenrecht

Unternehmen, Waren und Dienstleistungen tragen Namen oder Kennzeichen als das entscheidende Identifikations- und Marketinginstrument. Dem Inhaber geben sie Ausschließlichkeitsrechte, die nach dem Markengesetz geschützt werden. Kessler & Partner betreibt für seine Mandanten sowohl das Eintragungsverfahren vor dem Deutschen Marken- und Patentamt, als auch die Durchsetzung von Markenschutzrechten gegenüber Dritten.

Dr. Alexander Hardt, Rechtsanwalt


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