Reiserecht

Wir beraten unsere Mandanten hinsichtlich aller Rechtsbeziehungen zwischen Reiseveranstaltern und Reisenden und führen – wenn nötig – auch die entsprechende Vertretung vor Gericht durch. Aber auch die übrigen Rechtsbeziehungen, z.B. zwischen Reiseveranstaltern, Reedereien und Fluglinien sind Gegenstand der Beratung und gerichtlichen Vertretung durch Kessler & Partner. Traditionell sind wir auch für die Seite der Veranstalter und Reisebüros tätig.

Dr. Holger Sudbrink, Rechtsanwalt


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