Verkehrsrecht

Die verkehrsrechtliche Mandatsübernahme erfolgt für die Abwicklung von Schadensfällen in haftungsrechtlicher Hinsicht. Dabei übernehmen wir auch etwaige mit diesen Schadensfällen zusammenhängende straf- oder bußgeldrechtliche Verfahren regelmäßig mit. Vor allem unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen auf gerichtlichem und außergerichtlichem Wege.

Dr. Alexander Hardt, Rechtsanwalt


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